Ich möchte die tatsächlich erlebte Freiheit von Arbeitnehmern vergrößern. Darum werbe ich als Spitzenkandidat der Neuen Liberalen zur Europawahl 2019 für ein europaweites Recht auf Arbeit im Home Office.
Hier mein Vorschlag und meine Argumente. Was denkst Du?
Antrag zum Europaparteitag der Neuen Liberalen – Die Sozialliberalen (November 2018)
UPDATE August 2021: Laut ADAC ist die Zahl der Staus in Deutschland in 2020 um 50 Prozent gesunken! Grund: Wegen Covid haben sehr viele Menschen im Homeoffice gearbeitet.
Der beste Verkehr ist kein Verkehr.
Rechtsanspruch auf Arbeit im Home Office
Die Neuen Liberalen – Die Sozialliberalen wollen den tatsächlichen Freiraum der Menschen immer weiter ausweiten. Die Digitalisierung bietet gerade am Arbeitsmarkt große Möglichkeiten, die täglich erlebte Freiheit zu vergrößern.
Darum wollen wir nach dem Recht auf Teilzeitarbeit, nun auch ein Recht auf Arbeit im Home Office einführen. Dadurch erlangen Arbeitnehmer Selbstbestimmung in Zeit und Raum.
Die Niederlande haben ein entsprechendes Recht bereits eingeführt. Der Nachweis, dass Arbeit im Home Office nicht möglich ist, unterliegt dabei – wie beim deutschen Teilzeitarbeitsgesetz – dem Arbeitgeber. Die Neuen Liberalen – Die Sozialliberalen wollen eine entsprechende Regelung für Deutschland einführen.
Darüber hinaus wollen wir auch europaweit das Recht auf Home Office verwirklichen. Im Zeitalter der Digitalisierung macht eine nationale Begrenzung keinen Sinn. Ob das Homeoffice am anderen Ende der Stadt oder am anderen Ende Europas steht, macht für das digitale Arbeiten keinen Unterschied.
68 Prozent der deutschen Arbeitnehmer würden gerne im Home Office arbeiten, hat Randstad ermittelt. Doch nur zwölf Prozent der Arbeitnehmer erhalten diese Möglichkeit. Dabei stehen dem Home Office in vielen Fällen keine objektiven Hindernisse im Weg.
Ein Recht auf Home Office nützt Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen. Denn es ermutigt den Blick auf tatsächlich erzielte Ergebnisse, statt auf rein formale Kriterien wie Anwesenheit. Der Blick richtet sich vom Prozess auf das Ergebnis, vom Weg auf das Ziel.
Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass z.B. Mütter in Teilzeitarbeit bei reduzierter Stundenzahl die gleiche Leistung erbringen, wie zuvor in Vollzeitarbeit. Wenn „Anwesenheit“ nicht mehr mit Leistung verwechselt wird, eröffnet das Chancen für „ungewöhnliche“ Kandidaten. Frauen in der Babyphase, Mütter, sehr junge Mitarbeiter ebenso wie Arbeitnehmer über 45 Jahre sowie internationale Fachkräfte erleben täglich: Sie werden bei der Personalauswahl aussortiert – nicht Aufgrund von Leistungskriterien, sondern weil sie nicht einer eingebildeten „DIN Norm“ entsprechen.
Wenn Arbeitnehmer danach bewertet werden, ob sie die gewünschten Ergebnisse erzielen können, dann erhalten diese vermeintlich „ungewöhnlichen“ Arbeitnehmer die Chance aufzuzeigen, wie sie die geforderten Resultate erreichen würden. Der Arbeitsmarkt wird durchlässiger.
Der regionale Fachkräftemangel wird durch ein Recht auf Home Office deutlich entschärft. Arbeitnehmer werden eine neue Stelle leichter antreten, wenn diese nicht mit einem kostspieligen Umzug und der Aufgabe gewachsener sozialer Bindungen verbunden ist. Die Perspektive nach einer sechsmonatigen Probezeit dauerhaft vom Home Office arbeiten zu dürfen, macht ein „Ja“ zum Stellenwechsel leichter. Dies ist eine große Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den strukturschwachen Regionen Deutschlands und ganz Europas. Gleichzeitig ist es ein riesiger Gewinn für die Lebensqualität der Arbeitnehmer und ihrer Familien.
Dass auch die Umwelt profitiert, wenn Arbeitnehmer vom Home Office arbeiten, statt im Stau zu stehen, sei nur am Rande erwähnt.
Unternehmen die einen Zwang (zum festgelegten Arbeitsort) aufgeben, befreien sich gleichzeitig von der Verpflichtung, jedes Detail der Arbeitswelt kontrollieren zu müssen. Mit der Freiheit, den Arbeitsort zu bestimmen, kommt gleichzeitig die Verantwortung für den eigenen Arbeitsplatz. Wir Neue Liberale – Die Sozialliberalen, trauen Arbeitnehmern zu, ihr Home Office nach eigenen Vorstellungen passend einzurichten. Eine Ausweitung der Arbeitsstättenverordnung auf den Heimarbeitsplatz lehnen wir ab.
In der Sache begründete Einschränkungen des Rechts auf Arbeit im Home Office werden identisch mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) umgesetzt. Gleiches gilt für den Schutz vor Diskriminierung von Arbeitnehmern die im Home Office arbeiten und die Regeln zur praktischen Umsetzung.
Kurz zusammengefasst
1. Ein Recht auf Arbeit im Home Office haben nur Mitarbeiter die seit mehr als sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.
2. Unternehmen mit 15 Mitarbeitern oder weniger sind vom Gesetz ausgenommen.
3. Eine Diskriminierung von Mitarbeitern die ganz oder teilweise im Home Office arbeiten, ist nicht erlaubt.
4. Arbeitgeber dürfen das Recht auf Arbeit im Home Office verweigern, wenn sie nachweisen können, dass dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Die Nachweispflicht wird identisch zum Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.
Ich möchte Deine wirklich erlebbare Freiheit vergrößern. Unterstütze mich mit Deiner Stimme bei der Europawahl 2019. Es gibt keine Sperrklausel, schon 300.000 Stimmen bedeuten ein sicheres Mandat. (Selbst 180.000 Stimmen können reichen.)
Erster Schritt: Wir brauchen 4.000 Unterschriften für den Bundeswahlleiter. Unterschreibe hier!
PS: Fürchtest Du dass geringe Kontrolle zu geringer Motivation führt? Dann empfehle ich Dir diese Szene aus Office Space. Kleiner “Reality Check”. 😉